Für eine gültige Rechnung müssen Sie Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteuer ID angeben. Welche von beiden besser geeignet ist und worin sich beide Nummern unterscheiden, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Welche Nummer gehört auf die Rechnung?
Generell gilt: Für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen innerhalb Deutschlands haben Sie die freie Wahl. Ob Sie Ihre Steuernummer oder die Umsatzsteuer ID angeben wollen, ist Ihnen überlassen. Dennoch empfehlen wir Ihnen die Verwendung der Umsatzsteuer ID. Denn wer gerissen ist, kann mit der Steuernummer beim Finanzamt Informationen zu Ihrem Unternehmen erhalten. Es ist daher aus datenschutztechnischen Gründen sicherer nur die Umsatzsteuer ID anzugeben.
Verkauf von Produkten außerhalb Deutschlands
Wenn Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen auch außerhalb Deutschlands in der EU verkaufen wollen, ist die Angabe der Umsatzsteuer ID Pflicht. Sie dient dazu umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in der EU eindeutig zu identifizieren. Die zusätzliche Angabe der Steuernummer ist nicht notwendig.
Wie kann die Umsatzsteuer ID beantragt werden?
Die Umsatzsteuer ID wird beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Sie haben hierfür drei verschiedene Möglichkeiten:
Antragsstellung bei Firmenneugründung
Bei der Firmenneugründung können Sie die Umsatzsteuer ID direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Hierfür genügt es im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Beachten Sie hierbei bitte die allgemeine Volksweisheit: Papier ist geduldig. Bis Ihnen die Nummer mitgeteilt wird, kann es bei neuen Unternehmen schon mal zwei Monate dauern.
Online Antragsstellung
Ein Formular zur Beantragung der Umsatzsteuer ID finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern.
Schriftliche Antragsstellung
Einen schriftlichen Antrag richten Sie bitte an:
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Telefax: +49-(0)228-406-3801 zu richten.
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